Markus Panhorst
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Schwerpunkte:
- Arbeitsrecht
- Mietrecht
- Verkehrsrecht
- Gaststättenrecht
Beruflicher Werdegang:
- Abitur 1988 am Carolinum in Osnabrück, anschließend Jurastudium an der Universität in
Bayreuth
- 1. Staatsexamen 1994 in Bayreuth
- 1995-1998 Referendariat am OLG Oldenburg und LAG Niedersachsen
- 1998 2.Staatsexamen und Zulassung zum Rechtsanwaltschaft
- anschließend Tätigkeit in der Kanzlei Panhorst und Koch
- 1999 Sozius in der Kanzlei Panhorst, Gutendorf und Panhorst
- 2001 Erwerb der Berechtigung die Bezeichnung Fachanwalt für Arbeitrecht zu
führen.
Mitgliedschaften:
- Deutscher Anwalt Verein (DAV)